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Wer zahlt das Telefon im Pflegeheim?

Der Übergang in ein Pflegeheim bringt viele Veränderungen mit sich, und eine häufige Frage dabei ist, wer für die Telefonkosten verantwortlich ist. Viele Senioren wünschen sich, auch im Pflegeheim einen eigenen Telefonanschluss im Zimmer zu haben, um den Kontakt zu Familie und Freunden zu pflegen. Doch wie sieht es mit den Kosten aus?

Telefonanschluss im Pflegeheim

Typischerweise bekommen Bewohner eines Pflegeheims auf Wunsch einen eigenen Telefonanschluss mit einer persönlichen Telefonnummer. Die Abrechnung der Gebühreneinheiten erfolgt separat und ist Bestandteil der monatlichen Heimkostenrechnung. Das bedeutet, dass die Telefonkosten vom Bewohner selbst getragen werden müssen, es sei denn, es wurde eine Befreiung beantragt und genehmigt.

TV- und Telefongebühren

Ein Pflegeheim bietet seinen Bewohnern in der Regel sowohl einen Telefon- als auch Fernsehanschluss. Während die Fernsehgebühren oft vom Heim übernommen werden, müssen die Bewohner die Telefongebühren selbst übernehmen, sofern keine spezielle Befreiung vorliegt. GEZ-Gebühren fallen dabei nicht an, da diese Kosten in der Regel vom Heim getragen werden.

Zusatzleistungen im Pflegeheim

Telefonkosten zählen zu den sogenannten Zusatzleistungen im Pflegeheim. Diese Zusatzleistungen, die über die notwendigen Leistungen hinausgehen, müssen vorher schriftlich vereinbart werden und werden monatlich abgerechnet. Solche Vereinbarungen dürfen die regulären Pflegeleistungen nicht beeinträchtigen und müssen den Pflegekassen und Sozialhilfeträgern im Land schriftlich mitgeteilt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Gemäß den rechtlichen Bestimmungen müssen Zusatzleistungen klar definiert und vertraglich festgehalten werden. Die Bewohner haben das Recht, Zusatzleistungen zu wählen oder abzulehnen. In vielen Fällen beinhalten die Verträge des Pflegeheims Anhänge, in denen Zusatzleistungen wie die Nutzung von Telefon und Internet explizit aufgeführt werden.

Fazit

Die Kosten für einen Telefonanschluss im Pflegeheim werden in der Regel vom Bewohner getragen, sofern keine besondere Befreiung besteht. Es ist wichtig, die Bedingungen und Kosten im Vertrag sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls mit der Heimleitung zu klären, welche Leistungen bereits in den monatlichen Heimkosten enthalten sind und welche als zusätzliche Leistungen berechnet werden.

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