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Häufige Fragen

Sie haben Fragen – wir haben die Antworten. Alles Wichtige zu RufDirekt, einfach und verständlich erklärt.

Ändern und Kündigen

Wie kann ich den Vertrag kündigen, wenn der Vertragsnehmer verstorben ist?

Wenn der Vertragsnehmer verstirbt, haben Angehörige ein Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag muss in diesem Fall nicht bis zum Ende der regulären Laufzeit fortgeführt werden – er kann zeitnah beendet werden.

Wir wissen, dass dies eine schwere Zeit für Sie ist. Deshalb halten wir den Ablauf so einfach wie möglich:

  • Melden Sie sich kurz bei unserem Kundenservice – telefonisch oder per E-Mail.
  • In der Regel benötigen wir eine Kopie der Sterbeurkunde.
  • Wir bestätigen Ihnen die Kündigung schriftlich und kümmern uns um alles Weitere.

Auch wenn Sie unsicher sind, was zu tun ist: Sie müssen das nicht alleine herausfinden. Unser Kundenservice begleitet Sie persönlich durch jeden Schritt – ruhig, geduldig und ohne langes Hin und Her.

Hinweis für Angehörige: Wenn Sie nicht selbst Vertragsnehmer sind, ist das kein Problem. Sie können sich mit einem Nachweis (z. B. Sterbeurkunde) jederzeit an uns wenden. Wir behandeln Ihr Anliegen vertraulich und nehmen Ihnen die Formalitäten so weit wie möglich ab.

Kann ich meinen Tarif während der Laufzeit ändern?

Bei Fragen zur Tarifänderung während der laufenden Vertragslaufzeit wenden Sie sich bitte direkt an unseren Partner Paketsparer. Unser Kundenservice gibt Ihnen die entsprechenden Kontaktdaten und hilft Ihnen bei der Weiterleitung.

Wann habe ich ein Sonderkündigungsrecht?

Ein Sonderkündigungsrecht besteht in bestimmten Ausnahmesituationen – zum Beispiel bei einer Preiserhöhung durch uns oder im Todesfall des Vertragsnehmers. Bei einem Umzug können Sie Ihren RufDirekt-Anschluss in der Regel problemlos mitnehmen, da unsere Box nicht an einen festen Standort gebunden ist. Bei besonderen Situationen berät Sie unser Kundenservice gerne persönlich.

Wann muss ich kündigen, um eine automatische Verlängerung zu verhindern?

Wenn Sie eine Verlängerung Ihres Vertrags vermeiden möchten, kündigen Sie bitte spätestens vier Wochen vor Ende der Mindestvertragslaufzeit. Verpassen Sie diese Frist, verlängert sich der Vertrag automatisch – Sie können dann aber weiterhin monatlich mit vier Wochen Frist kündigen.

Sie haben noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter!

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